Nach Ministerpräsidentenkonferenz

Kinobetreiber drängen auf bundesweit einheitliche Öffnung

04.03.2021 von SWYRL

Einen Tag nach Bekanntwerden der neuen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz drängt die Interessensgemeinschaft der Kinobetreiber in Deutschland, HDF KINO, auf eine bundesweit einheitliche Öffnung ihrer Häuser.

Ein Hoffnungsschimmer am dunklen Firmament der Pandemie: Wenn es die regionalen Inzidenzen zulassen, dürfen Kinos in Deutschland ab dem 22. März wieder öffnen. Der zentralen Interessengemeinschaft der Kinobetreiber in Deutschland, HDF Kino, geht diese Entscheidung nicht weit genug. Stattdessen fordern die Vertreter eine bundesweit einheitliche Lösung.

"Es freut uns, dass die Kinos in der aktuellen Öffnungsplanung konkret genannt und zusammen mit Außengastronomien, Museen und Galerien als vergleichsweise sichere Orte eingestuft werden", erklärte Christine Berg, Vorstand HDF KINO in einer Pressemitteilung. Gleichwohl führten die "Inzidenz-basierten Vorbedingungen für die verschiedenen Öffnungsstufen" dazu, dass Kinos wie auch andere Einrichtungen ab der dritten Öffnungsstufe immer noch nicht wüssten, wann genau sie ihre Räume aufsperren dürfen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Öffnung "nicht bundesweit einheitlich" erfolge. "Dies ist in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Filmtheater ein schwerer Schlag und eine große Hürde für den Start neuer Filme", erklärte Berg weiter.

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"Bundesweit einheitliches Dokumentationssystem"

"Wir fordern daher eine Beschleunigung aller Maßnahmen, die eine einheitliche Öffnungsperspektive erhöhen." Außerdem müsse es schnellstmöglich "ein bundesweit einheitliches Dokumentationssystem für Geimpfte, Genesene oder Getestete" geben, welches gegebenenfalls Öffnungsregelungen jenseits der Inzidenzwerte zulasse.

Auch an dem neuen Eckpunkte-Papier, welches die Wiedereröffnung der Kulturbetriebe an bestimmte Voraussetzungen knüpft, kritisierte sie: "Wir danken Staatsministerin Grütters für ihren unermüdlichen Einsatz und ihren Vorstoß, die Kinos jenseits einer ausschließlich Inzidenz-basierten Regelung früher zu öffnen. Allerdings ist eine Maskenpflicht am Platz für uns nicht akzeptabel." Der Verzehr von Speisen und Getränken während des Kinobesuchs sei für den nicht staatlich subventionierten Kinobetrieb eine zwingende Voraussetzung, um wirtschaftlich arbeiten zu können. "Die Maskenpflicht am Platz ist damit nicht vereinbar", so Berg.

Die im Eckpunkte-Papier zusätzlich geforderten Lüftungsanlagen sowie Abstand gewährleistenden Sitzplatzkonzepte seien bereits seit der Wiedereröffnung nach dem ersten Lockdown gewährleistet, heißt es weiter. Außerdem hätte eine Atemluftstudie der TU Berlin bereits im vergangenen Juli bewiesen, dass die im Versuchskino gemessenen Aerosolwerte selbst ohne Maskenpflicht äußerst gering waren, da während einer Vorstellung für gewöhnlich wenig gesprochen wird.

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