12.01.2023 von SWYRL
Bietet Google seinen Usern nicht genügend Wahlmöglichkeiten bei der Nutzung ihrer Daten? Das zumindest wirft das Bundeskartellamt dem US-Konzern vor - mittels einer Abmahnung.
Nach Ansicht des Bundeskartellamts lässt der Google-Mutterkonzern Alphabet seinen Nutzerinnen und Nutzern nicht ausreichend Wahl darüber, ob und inwieweit diese mit der "weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind". Wie es in der entsprechenden Meldung vom Mittwoch heißt, sei die Art und Weise, in welcher Alphabet bei Diensten wie der Google-Suche, YouTube, Google Play, Google Maps sowie dem Google Assistant Daten erheben und verarbeiten könne, "intransparent und pauschal".
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Bundeskartellamt: Google muss "ausreichende Wahlmöglichkeiten" einräumen
"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf", wird in der Mitteilung der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, zitiert. "Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten." Aus diesem Grund müsse sich der Konzern an "den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne" messen lassen und "den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen", so Mundt weiter.
Mit der Abmahnung, die das Unternehmen bereits im Dezember erreicht habe, räume man Alphabet die Möglichkeit ein, Stellung zu beziehen und mögliche Lösungsvorschläge vorzutragen. Ob das Bundeskartellamt überhaupt für ein derartiges Anliegen zuständig ist, gilt unter Experten jedoch als umstritten: Wie die Behörde selbst in ihrer Meldung einräumt, sei für bestimmte Google-Dienste in Zukunft der europäische Digital Markets Act (DMA) anzuwenden. Für dessen Durchsetzung ist ausschließlich die EU-Kommission zuständig - nicht jedoch das Kartellamt. Der Behörde zufolge stehe man derzeit mit der Kommission im Austausch.