16.10.2025 von SWYRL
Besser verschenken als wegschmeißen - was gut gemeint ist, kann teuer werden: Für Kommunen gelten Zu-verschenken-Kisten als illegal abgestellter Müll. Das gilt es zu beachten.
Zu-verschenken-Kisten auf dem Gehweg bieten die Möglichkeit, nicht mehr genutzte Dinge aus dem eigenen Haushalt an Menschen weiterzugeben, die mehr damit anfangen können. Doch was viele nicht wissen: Die Kisten mit Ausrangiertem gelten für Kommunen offiziell als illegale Müllentsorgung. Theoretisch kann dafür ein Bußgeld fällig werden.
Abonniere unseren Newsletter und wir versprechen, deine Mailadresse nur dafür zu verwenden.
Hohe Bußgelder sind möglich
Ob altes Geschirr, gelesene Bücher oder Spielzeug - wer Gegenstände womöglich über mehrere Tage auf dem Gehweg lagert, stellt aus Sicht der Kommunen illegal Sperrmüll ab. Bleiben die vermeintlichen Geschenke mehrere Tage stehen, handelt es sich um eine unzulässige Ablagerung unbrauchbarer Gegenstände. Und das wird eigentlich mit einem Bußgeld geahndet.
In der Regel werden Zu-verschenken-Kisten jedoch von den meisten Kommunen geduldet. Dennoch kann eine solche Ordnungswidrigkeit geahndet werden - selbst, wenn ein Schild mit der Aufschrift "Zu verschenken" signalisiert, dass es sich nicht um Müll handelt. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich nach der Art der abgestellten Gegenstände und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
einfache Gegenstände wie Geschirr, Bücher, Kleidung: 25 bis 75 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten: 25 bis 300 Euro
Große Gegenstände wie Elektrogeräte oder Regale: 100 bis 5.000 Euro
Flüssigkeiten: bis zu 500 Euro
Wenn durch den Inhalt der Zu-verschenken-Kiste eine Verschmutzung von Boden, Luft oder Wasser droht, kann aus der Ordnungswidrigkeit sogar eine Straftat werden.
So können Sie altes Zeug verschenken
Wenn Sie anderen Menschen mit ausrangierten Gegenständen eine Freude machen möchten und eine Zu-verschenken-Kiste auf den Gehweg stellen, ist das in der Regel kein Problem, solange diese dort nicht allzu lange steht. Achten Sie aber darauf, dass die Gegenstände nicht spitz sind oder anderweitig Verletzungsgefahr droht. Zudem sollten möglichst keine Flüssigkeiten enthalten sein.
Darüber hinaus bieten sich noch weitere Möglichkeiten, Ungenutztes einem guten Zweck zuzuführen. Sie können sich etwa bei karitativen Einrichtungen in ihrer Nähe informieren, ob diese eine Spende gebrauchen können. Auf Plattformen im Internet wie "Kleinanzeigen.de" können Sie Gegenstände auch als "zu-verschenken" einstellen. Ist Kleidung noch in tragfähigem Zustand, können Sie diese auch in den Altkleidercontainer geben.
Wenn Ihr Grundstück an den Gehweg grenzt und Sie eine "Zu-verschenken-Kiste" auf ihrem eigenen Grundstück aufstellen, müssen Sie kein Bußgeld fürchten.


