12.02.2026 von SWYRL
Ein Schweizer Unternehmen wünscht sich in der Stellenanzeige ausdrücklich keine Bewerberinnen oder Bewerber der Generation Z. Sanktionen muss die Firma nicht fürchten. Wäre das auch in Deutschland möglich?
Ein Schweizer Unternehmen lässt in einer Stellenanzeige gleich eine ganze Generation außen vor. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) berichtet, hat das Unternehmen, das Pflege und Hauswirtschaftliche Dienstleistungen anbietet, auf der Stellenbörse "jobs.ch" Anfang Januar eine Stellenanzeige geschaltet. Darin wird eine "Teamleitung Pflege mit Herz und Verstand - keine Generation Z" gesucht. Darüber hinaus soll die gesuchte Arbeitskraft im Kanton Zürich neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch "keine Montag/Freitag-Krankenscheinmentalität" mitbringen.
Zu der Generation Z werden Menschen gezählt, die zwischen 1995 und 2010 geboren wurden. Ihnen haftet das Klischee an, faul zu sein, stärker auf eine Work-Life-Balance zu achten und häufig eine geringere Bindung an ihren Arbeitgeber zu haben. Studien haben diese Vorurteile jedoch immer wieder widerlegt. So zeigte 2024 eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung etwa, dass junge Menschen anderen Generationen in Sachen Fleiß in nichts nachstehen.
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Diskriminierende Stellenanzeigen: So ist die Gesetzeslage in Deutschland
Obwohl die Stellenanzeige des schweizerischen Pflegedientsleistungsanbieters klar eine ganze Altersgruppe ausschließt, verstößt sie nicht gegen das Gesetz. In der Schweiz ist es nicht verboten, Personen in Stellenausschreibungen zu exkludieren.
In Deutschland wäre eine solche Stellenanzeige jedoch nicht möglich. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität benachteiligen. Allen Menschen sollen die gleichen Chancen im Berufsleben zur Verfügung stehen.
Personen, die sich durch eine Stellenanzeige, etwa aufgrund der Herkunft, ausgeschlossen fühlen, haben die Möglichkeit, auf Entschädigung oder Schadensersatz zu klagen. Bußgelder werden von Behörden jedoch meist erst bei systematischem Vorgehen verhängt. In der Regel werden in Deutschland diskriminierende Stellenanzeigen von Anwaltskanzleien und Vereinen abgemahnt.


