EU-Parlament und Mitgliedstaaten einig

EU-Führerscheinreform: Kein Gesundheitstest für Senioren

25.03.2025 von SWYRL

Älteren Autofahrerinnen und Autofahrern droht beim neuen EU-Führerschein weder ein verpflichtender noch ein freiwilliger Tauglichkeitstest. Darauf haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten geeinigt. Einen anderen Gesundheitstest sieht die Reform allerdings doch vor.

Immer mal wieder tauchen Nachrichten auf, in denen ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Unfälle verursachen, etwa weil sie das Gaspedal mit der Bremse verwechseln. Aus diesem Grund wurde darüber diskutiert, ob Rentnerinnen und Rentner über 70 Jahre im Zuge der EU-Führerscheinreform künftig einen Tauglichkeitstest machen müssen. Wie "t-online.de" berichtet, ist ein solcher Medizincheck für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt vom Tisch. Sowohl verpflichtend als auch auf freiwilliger Basis. Darauf haben sich nun EU-Parlament und die Mitgliedsländer geeinigt.

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Auskunft über Gesundheit bei Führerscheinprüfung

Angaben zum Gesundheitsstatus sollen in Zukunft nur bei der Führerscheinprüfung gemacht werden, etwa im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung oder als Selbstauskunft, wie "t-online.de" berichtet. Die neuen, digitalen EU-Führerscheine sollen eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzen. Ob bei einer Verlängerung dann erneut eine Auskunft über den Gesundheitszustand erforderlich ist, bleibt den einzelnen EU-Staaten überlassen.

In Deutschland wird das wohl nicht nötig sein. Der noch amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat sich bereits im letzten Jahr auf EU-Ebene gegen solche Gesundheitstest ausgesprochen. Er ist sowohl gegen verpflichtende als auch freiwillige Tests. Diese Haltung wird das Autoland Deutschland wohl auch bei einer neuen Bundesregierung beibehalten.

Zwei Jahre Probezeit

Der neue digitale EU-Führerschein soll ab 2030 in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Dieser kann dann beispielsweise auch auf dem Handy hinterlegt werden. Autofahrerinnen und Autofahrer können aber bei Bedarf auch einen Führerschein in Kartenform beantragen. Neu ist, dass dann für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in allen EU-Staaten eine zweijährige Probezeit vorgeschrieben wird. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen diese Reform allerdings noch ratifizieren.

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