01.06.2026 von SWYRL/Sebastian Klarzyk
Ab Juni gibt es in Italien auch für Autofahrende aus dem Ausland die Maut bei Stau zurück. Welche Umstände erfüllt sein müssen und welche Strecken betroffen sind, lesen Sie hier.
Auch diesen Sommer zieht es wieder viele Urlauberinnen und Urlauber nach Italien. Wer mit dem Auto reist, muss auf italienischen Autobahnen Maut zahlen. Doch ab 1. Juni können Autofahrende in Italien aufgrund einer Neuregelung der italienischen Verkehrsbehörde in Rom Maut teilweise oder sogar ganz erstattet bekommen. Das berichtet der ADAC. Allerdings gilt das nur für ganz bestimmte Staus und Strecken - und für Reisende aus dem Ausland gibt es einen Haken.
Abonniere unseren Newsletter und wir versprechen, deine Mailadresse nur dafür zu verwenden.
Maut zurück nur bei Baustellen-Staus
Laut ADAC sind Rückerstattungen der Maut nur bei Staus möglich, die von Baustellen verursacht werden. Bei Staus, die aufgrund von Demonstrationen, Unfällen, wetterbedingten Störungen oder Notfall-Baustellen hervorgerufen werden, haben Autofahrerinnen und Autofahrer keinen Anspruch auf Rückerstattung. Zudem ist eine Mauterstattung nur auf Autobahnabschnitten möglich, die von nur einem privaten Autobahnbetreiber betreiben wird. Erst ab Dezember 2026 soll die Erstattung auf Streckenabschnitte ausgedehnt werden, die von mehreren Autobahngesellschaften betrieben werden.
Die Höhe der Rückerstattung soll sich sowohl nach dem durch Stau verursachten Zeitverlust als auch nach der Länge der gefahrenen Strecke richten. So erhält man etwa in einem Berechnungsbeispiel der Autobahngesellschaft Autostrade per l'Italia 75 Prozent der Mautgebühr zurück, wenn man auf einer 90 Kilometer langen Strecke einen staubedingten Zeitverlust von 40 Minuten hat.
So funktioniert die Maut-Rückerstattung für Reisende aus dem Ausland
Wie der ADAC berichtet, können auch Autofahrerinnen und Autofahrer ohne italienisches Kennzeichen die Maut teilweise oder ganz zurückerstattet bekommen. Das ist aber nur möglich, wenn man sich auf der Internetseite der entsprechenden Autobahngesellschaft registriert. Wer nicht das elektronische Mautsystem Telepass installiert hat, der muss für die Rückerstattung eine gültige Mautquittung vorlegen, die bar, per Karte oder mit einer ViaCard bezahlt wurde.
Der Mautzahlungsbeleg kann dann per Foto oder Scan in die Muovy-Cashback-App geladen und über den Bereich "Cashback mit Beleg" eingereicht werden. Laut ADAC ist dieser Service auch für Urlauberinnen und Urlauber aus dem Ausland nutzbar. Allerdings ist der Besitz einer italienischen Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Registrierung in der App erforderlich. Diese erhalten Deutsche bei der deutschen Botschaft in Rom.
Wer keine App hat, kann den Mautzahlungsbeleg auch per E-Mail oder telefonisch über eine Hotline einreichen.


