28.11.2024 von SWYRL
Geht es nach dem Willen der EU-Kommission könnten öffentliche Bereiche wie Bahnhöfe, Biergärten, Haltestellen und Parks schon bald rauchfrei werden. Doch gilt das auch für Deutschland?
Bahnhöfe, Biergärten, Weihnachtsmärkte: Die Abgeordneten des EU-Parlaments beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob das Rauchen an vielen öffentlichen Plätzen verboten werden soll. Eine Empfehlung des Parlaments könnte schon am morgigen Freitag, den 29. November, folgen. Vorausgegangen war schon im September eine Empfehlung der EU-Kommission, die rauchfreien Zonen auszuweiten. Ein mögliches Verbot soll insbesondere Nichtraucher und Nichtraucherinnen und insbesondere Kinder vor dem schädlichen Passivrauchen schützen.
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Hier soll das Freiluft-Rauchverbot gelten
In Deutschland gibt es schon öffentliche Bereiche, in den nicht gequalmt werden darf: Auf einigen Spielplätzen, in Restaurants und Bars und auch an Bahnhöfen oder Flughäfen ist es nur in speziellen Bereichen gestattet. Ein mögliches Verbot soll nun rauchfreie Zonen an Orten schaffen, an denen sich vor allem Kinder und Jugendliche aufhalten wie etwa Haltestellen oder Parks, aber auch Weihnachtsmärkte und öffentliche Gebäude. Von dem Verbot wären nicht nur Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten betroffen. Ziel der EU ist unter eine Tabak-freie-Generation bis 2040, da bislang immer noch zu viele Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben.
Schutz vor Passivrauchen
Ziel eines möglichen Verbotes ist es, Nichtraucherinnen und Nichtraucher zu schützen. Denn auch das Passivrauchen ist gesundheitsschädlich. Der Rauch, der beim Abbrennen einer Zigarette entsteht, hat die gleichen Inhaltsstoffe, den Raucherinnen und Raucher einatmen. So kann auch Passivrauchen zu Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Laut der deutschen Krebsgesellschaft sterben in Deutschland jährlich rund 400 Menschen pro Jahr an Lungenkrebs als Folge des Passivrauchens.
Wäre ein Verbot für Deutschland bindend?
Sowohl der Vorschlag der EU-Kommission, rauchfreie Zonen auszuweiten, als auch die Empfehlung des EU-Parlaments sind allerdings für die einzelnen Mitgliedstaaten rechtlich nicht bindend. Denn Gesundheitspolitik ist Sache der Mitgliedstaaten. Die einzelnen Länder entscheiden voraussichtlich im Dezember.