Rückbau gefordert

Unbekannter schwärzt 100 Steingartenbesitzer und -besitzerinnen bei den Behörden an

30.09.2024 von SWYRL

Steingärten sind laut niedersächsischer Bauordnung nicht erlaubt. Das scheint auch ein Unbekannter zu wissen, der 100 Steingartenbesitzer und Besitzerinnen bei den örtlichen Behörden gemeldet hat.

Der Ärger bei rund 100 Steingartenbesitzerinnen und -besitzer in dem kleinen Örtchen Spelle im Landkreis Emsland dürfte groß sein. Denn wie der "NDR" berichtet, hat dort ein Unbekannter zahlreiche Bewohner, die vor Ihrem Haus einen Schottergarten haben, bei der Gemeinde und beim Landkreis verpfiffen. In einem anonymen Schreiben forderte dieser die Behörden dazu auf, dass bis zum Ende des Jahres alle Vorgärten in der Ortschaft der niedersächsischen Bauordnung entsprechen müssen. Dem Schreiben hat der Unbekannte eine Liste der entsprechenden Adressen beigefügt.

In der Tat sind Steingärten nach der niedersächsischen Bauordnung nicht erlaubt. Steinelemente dürfen nur untergeordnet in einer ansonsten begrünten Gartenanlage vorkommen.

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Bürgermeister will Verstöße nicht prüfen, Landkreis dagegen schon

Der Bürgermeister von Spelle, Matthias Nils (CDU), denkt jedoch nicht daran, einen Rückbau der 100 Steingärten zu veranlassen. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte er, dass er zwar kein Freund von Steingärten sei, aber auch nicht von Denunziantentum. Probleme sollten offen angesprochen werden und nicht anonym. Ohnehin sei das Sache des Landkreises und nicht der Gemeinde, denn diese stelle die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Daher hat die Gemeinde bislang auch keine eventuellen Verstöße gegen das Baurecht geprüft.

Da Steingärten aber nun mal gegen die niedersächsische Bauordnung verstoßen, möchte der Landkreis Emsland nun diese Verstöße prüfen. Allerdings könnte es einige Zeit dauern, eine so große Anzahl von Gärten auf Verstöße zu überprüfen, wie eine Sprecherin mitteilte.

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