Recht an eigener Stimme

Gericht mit KI-Urteil: Unternehmen darf Bruce Willis' Synchronstimme nicht verwenden

29.08.2025 von SWYRL

Ein YouTube-Kanal griff auf ein KI-Stimmtool zu, um mit der deutschen Stimme von Bruce Willis Klicks für einen Online-Shop einsammeln. Der deutsche Synchronsprecher des Hollywoodstars wehrte sich nun gerichtlich - mit Erfolg.

Auch wenn Bruce Willis krankheitsbedingt nicht mehr vor der Kamera stehen kann, ist klar: Der Schauspieler hat mit seinen Filmen längst Hollywood-Geschichte geschrieben. Ein wesentlicher Bestandteil seines filmischen Erbes ist auch seine Stimme - und mit dieser die Synchronstimme seines deutschen Sprechers Manfred Lehmann. Genau um jene entbrannte ein Gerichtsstreit, der nun zu einem vorläufigen Ende kam.

Wie "Golem" berichtet, nutzte ein YouTube-Kanal ein KI-Sprechertool, um die deutsche Stimme von Bruce Willis zu imitieren und so Produkte eines Online-Shops zu bewerben. Weil Lehmann jedoch zu keinem Zeitpunkt dieser Nutzung zugestimmt hatte, schaltete er den Medienanwalt Kai Jüdemann ein und reichte Klage ein.

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Anwalt sieht Urteil mit Signalwirkung

Ein Urteil des Landgerichts Berlin, das noch nicht veröffentlicht wurde, über das Jüdemann aber gegenüber "Golem" Auskunft erteilte, gibt den Klägern nun recht. Laut des Landgerichts Berlin liege eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, insbesondere des Rechts an der eigenen Stimme, vor. Dieses sei auch betroffen, wenn die Stimme mittels KI-Systemen geklont und anschließend öffentlich verwendet werde.

Folglich urteilte das Gericht, dass Lehmann Anspruch auf Schadenersatz habe. Dass die KI-Stimme und Lehmanns Stimme sich nicht zu hundert Prozent gleichen, sei unerheblich, denn: Die große Ähnlichkeit der KI-Stimme zu der von Lehmann sei bewusst eingesetzt worden, um kommerziellen Gewinn daraus zu ziehen. Der Berufung der Verteidigung auf die Kunst- und Meinungsfreiheit wurde nicht stattgegeben. Zudem bemängelte das Gericht die fehlende Kennzeichnung der KI-Stimme.

Noch ist das Urteil zwar nicht rechtskräftig, Anwalt Jüdemann betonte gegenüber "Golem" jedoch, dass er einer möglichen Berufung äußerst geringe Erfolgschancen einräume. Sollte es bei dem Urteil bleiben, könne dies eine wichtige Signalwirkung in Bezug auf das Recht an der eigenen Stimme und beim Schutz vor KI-Nachahmungen entfalten, hoffte Jüdemann.

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