07.03.2025 von SWYRL/Jürgen Winzer
Abor & Tynna kommen nicht zur Ruhe. Seit die österreichischen Geschwister den deutschen ESC-Vorentscheid gewonnen haben, hagelt es Kritik von Fans. Jetzt droht ein neues Problem: Ist der Einsatz von Auto-Tune im deutschen Siegersong "Baller" überhaupt regelkonform?
Große Teile der ESC-Fangemeinde waren nicht so glücklich, als Abor & Tynna (eigentlich: Attila und Tünde Bornemisza) mit "Baller" den deutschen ESC-Vorentscheid "Chefsache ESC" für sich entschieden. Kritisiert wurden geänderte Regeln im Finale, das Eingrenzen des Zuschauervotings auf nur fünf von neun Finalisten und die Gesangsleistung von Tynna.
Das alles könnte ein vergleichsweise kleines Problem werden, denn es droht Ungemach seitens des ESC. Es wird diskutiert, ob "Baller" in seiner Machart überhaupt den ESC-Regeln entspricht. Denn "Baller" wurde unter Zuhilfenahme von Auto-Tune erstellt. Und diese Art von automatischer Tonhöhenkorrektur mittels Audio-Effekt ist laut den Statuten verboten. Eigentlich.
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Verwirrung um Einsatz von Auto-Tune: Fliegen Abor & Tynna aus dem ESC?
"Bei Live-Auftritten der Acts auf der Bühne ist in keinem Fall eine Tonhöhenkorrektur (zum Beispiel Auto-Tuning) für Live-Gesang zulässig. Kein Teilnehmer auf der Bühne (ob Leadsänger oder Tänzer) darf so lippensynchron singen, dass der Eindruck entsteht, er würde singen, obwohl dies nicht der Fall ist." So steht es in den ESC-Regeln unter Punkt 2 des Abschnitts "Performance".
Allerdings gibt es für Auto-Tune, ein technisches Hilfsmittel, das beim Komponieren und Mischen längst zum internationalen Standard gehört, auch beim ESC eine Hintertür. Demnach ist der Einsatz von Auto-Tune als Soundeffekt in bestimmten Teilen eines Liedes gestattet - sofern dadurch nicht der Gesangston des gesamten Liedes korrigiert wird. Das träfe bei "Baller" zu, denn da ist lediglich der leicht roboterhafte Stotter-Refrain "Balalalalalalalaller" - klar hörbar - auf Auto-Tune-Basis erstellt.
Trotzdem könnte eine negative Überraschung drohen: Der Künstler darf laut Regeln nämlich beim Einsatz von Auto-Tune nicht so tun, als singe er live etwas, was tatsächlich ein künstlicher Sound-Effekt ist. "Lip-Synching" ist verboten. Heißt: Tynna darf die künstlich gepitchten Text-Stellen nicht mitsingen, ob nun scheinbar oder tatsächlich.
"Baller": Top in den Download-Charts, Flop bei den Wettquoten
Das aber hat die Sängerin beim deutschen Vorentschied "Chefsache ESC" teilweise getan. Im Halbfinale sang die Österreicherin live über die "Balalalalalalalaller"-Textstelle, obwohl diese vom Band kam. Im Finale ließ sie diese Textteile erst aus, um am Ende des Liedes doch wieder den (künstlichen) Refrain live mitzusingen. Das könnte, sollte es am 17. Mai in Basel beim ESC passieren, zu Problemen führen.
Vor Abor & Tynna und ihren Sound- und Performance-Beratern liegt noch eine Menge Arbeit. Vielleicht erholt sich "Baller" bis dahin auch bei den Wettquoten von "eurovisionworld.com". Da rangierte der deutsche Beitrag auf der Liste aller 37 ESC-Songs am Mittwoch nur auf Rang 24, mit einer Siegchance von einem Prozent.
In Deutschland selbst kommt der Song trotz aller Kritik gut an und stürmte am Tag nach dem Vorentscheid-Finale die Top-Fünf der Spotify-Charts.