Wahlkampf-Sendung

Gericht bestätigt: ARD muss Bündnis Sahra Wagenknecht nicht in "Wahlarena" einladen

14.02.2025 von SWYRL

Die ARD-"Wahlarena" wird ohne Sahra Wagenknecht stattfinden. Dies bestätigte nun das OVG. Weil der Sender in das Wahlkampf-Format nur die Kanzlerkandidaten von Union, SPD, Grüne und AfD eingeladen hatte, sah das BSW das Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Am Montag treten Olaf Scholz und Friedrich Merz mit den anderen beiden Spitzenkandidaten Robert Habeck und Alice Weidel in der "Wahlarena" im Ersten an, wo sie sich live nacheinander den Fragen eines repräsentativ ausgewählten Publikums stellen. Nicht mit dabei sein wird Sahra Wagenknecht. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag bestätigte, sei die Nichtberücksichtigung des BSW aufgrund des redaktionellen Konzepts der Show gerechtfertigt.

Der für die Sendung verantwortliche WDR hatte nur die Kandidaten der Parteien eingeladen, deren Zustimmungswerte in Umfragen konstant bei zehn Prozent oder mehr liegen. Weil das Bündnis Sahra Wagenknecht folglich nicht berücksichtigt wurde, hatte die Partei ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt gesehen.

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OVG: Chancengleichheit nicht verletzt

Das OVG teilte diese Auffassung wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln nicht. Zwar sei es Sendern grundsätzlich nicht erlaubt, Parteien willkürlich von Wahlsendungen auszuschließen. Da die Auswahl der eingeladenen Kandidaten jedoch anhand der Umfragewerte erfolgt sei, stimme diese dem OVG zufolge mit dem Gebot der "(abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien". Zudem wies das Gericht darauf hin, dass das BSW an zwei der vier Wahldebatten im Programm der ARD beteiligt sei.

Im Rahmen der "Wahlarena" (zu sehen am Montag, 21.15 Uhr, im Ersten) sollen 155 Wählerinnen und Wähler ihre Fragen stellen - und "möglichst klare Antworten" bekommen, so Jessy Wellmer, die das zweistündige Format gemeinsam mit Louis Klamroth moderiert.

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